Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten im Privaten Autobusgewerbe
LENKZEIT:
die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert:
täglich max. 9 Stunden, 2x wöchentlich auf 10 h möglich
wöchentlich:
max. 56 Stunden, 90 Stunden in 2 Wochen
EINSATZZEIT:
die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (von Busgarage) bis zur Rückkehr (Abstellen des Busses in der Busgarage) im Einsatz ist
täglich: max. 13 Stunden
Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit
LENKPAUSEN:
Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT:
tägliche Ruhezeit bei 1 Fahrerbetrieb
Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb 24 Stunden
Geteilte Ruhezeit:
Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
Erster Teil mind. 3 Stunden
Zweiter Teil mind. 9 Stunden
Reduzierte Ruhezeit:
3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden
Keine Ausgleichspflicht mehr!
9 Stunden innerhalb von 30 Stunden
Tägliche Ruhezeit bei 2 Fahrerbetrieb
11 Stunden innerhalb 24 Stunden
3x pro Woche mind. 9 Stunden
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:
Regelmäßige Ruhezeit Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
Reduzierte Ruhezeit Mind. 24 Stunden
Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit
Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):
Zwei regelmäßige wöchtentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
Eine regelmäßige wöchtentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine
Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)
Spätestens am Ende von 6 Arbeitstagen muss der 7 Tag frei sein.
WÖCHENTLICHE HÖCHSTARBEITSZEIT:
Durchrechnungszeitraum: 26 Wochen
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 48 Stunden
Höchstarbeitszeit in Einzelwoche: 60 Stunden