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Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten im Privaten Autobusgewerbe

 

LENKZEIT:

die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert:

täglich max. 9 Stunden, 2x wöchentlich auf 10 h möglich

 

wöchentlich:

max. 56 Stunden, 90 Stunden in 2 Wochen

 

EINSATZZEIT:

die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (von Busgarage) bis zur Rückkehr (Abstellen des Busses in der Busgarage) im Einsatz ist

täglich: max. 13 Stunden

Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit

 

LENKPAUSEN:

Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden

 

TÄGLICHE RUHEZEIT:

tägliche Ruhezeit bei 1 Fahrerbetrieb

Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb 24 Stunden

 

Geteilte Ruhezeit:

Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:

Erster Teil mind. 3 Stunden

Zweiter Teil mind. 9 Stunden

 

Reduzierte Ruhezeit:

3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden

Keine Ausgleichspflicht mehr!

9 Stunden innerhalb von 30 Stunden

 

Tägliche Ruhezeit bei 2 Fahrerbetrieb

11 Stunden innerhalb 24 Stunden

3x pro Woche mind. 9 Stunden

 

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:

Regelmäßige Ruhezeit Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden

 

Reduzierte Ruhezeit Mind. 24 Stunden

Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit

Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):

Zwei regelmäßige wöchtentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder

Eine regelmäßige wöchtentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine

Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)

 

Spätestens am Ende von 6 Arbeitstagen muss der 7 Tag frei sein.

 

WÖCHENTLICHE HÖCHSTARBEITSZEIT:

Durchrechnungszeitraum: 26 Wochen

Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 48 Stunden

Höchstarbeitszeit in Einzelwoche: 60 Stunden

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